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Unfallversicherung: Leistung durch Berufsgenossenschaft
Published by Redaktion | Filed under Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft. Damit ein Versicherungsschutz zu Stande kommt muss der Arbeitgeber die monatlichen Beiträge für seine Arbeitnehmer entrichten. Nur so können die Versicherten auch mit Leistungen im Falle eines Unfalles rechnen.
Welche Leistungen gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft?
Viele Leistungen seitens der Berufsgenossenschaft können die Versicherten nicht erwarten. So übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nur Versicherungsfälle die die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz in Verbindung stehen. Beispielsweise solche die direkt am Arbeitsplatz geschehen oder auf dem Hin- und Rückweg passieren. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn Umwege fallen generell nicht in die Leistungen der Berufsgenossenschaft. Dies betrifft zum Beispiel Fälle in denen ein Arbeitnehmer auf der Fahrt zum Arbeitsplatz an einem Supermarkt hält um sich dort sein Pausenbrot zu kaufen. Geschehen hier Unfälle ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Leistungen zuständigen.
Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Versicherungsfälle. So besteht erst dann ein Leistungsanspruch, wenn eine Invalidität von mindestens 20 Prozent erreicht wurde. Private Versicherer hingegen springen bereits vorher ein, weshalb eine Zusatzversicherung sehr ratsam ist. In Anbetracht der Tatsache, dass gerade einmal 30 Prozent aller Unfälle in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft fallen und die weiteren 70 Prozent Freizeitunfälle sind, sollte ohne hin nicht lange über eine Privatversicherung nachgedacht werden.
Vor allem Kinder kommen in Anbetracht des gesetzlichen Unfallschutzes viel zu kurz. So werden hier nur Unfälle im Kindergarten oder in der Schule, während eines Praktikums oder eines Ferienjobs, sowie Unfälle welche auf dem direkten Weg zu genannten Orten stattfinden, übernommen. Auch hier kann eine Privatversicherung weitere Unfallrisiken abdecken und das in der Regel zu vergünstigten Tarifen.


