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Unfallversicherung für Freiberufler: Welche Möglichkeiten gibt es?
Published by Redaktion | Filed under Unfallversicherung
Freiberufler müssen sich gegen viele Arten von Vorkommnissen selbst absichern. Die Krankenkasse kommt bekannter Weise nur für Krankheitsfälle auf. Unfallversicherungen kommen für die finanziellen Folgen von Berufskrankheiten, Renten und Rehabilitationsmaßnahmen auf. Bei einem Unfall muss stets zwischen einem Freizeit- und Arbeitsunfall unterschieden werden. Freiberufler können sich zum einen in der privaten Unfallversicherung melden, zum anderen können diese freiwillig Unfallversicherungen der Berufsgenossenschaft beitreten.
Die private Unfallversicherung
Unfallversicherungen werden von fast allen Versicherungen sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Bereich angeboten. Die Kernleistung der Unfallversicherung besteht in der finanziellen Absicherung, welche im Falle von dauerhaften körperlichen oder geistigen Invaliditäten benötigt wird. Viele Arten der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit werden durch Krankheiten hervorgerufen und nicht durch Unfallversicherungen. Daher deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsnehmer wesentlich besser ab als die Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaft
Freiberufler sind nicht verpflichtet sich in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Dort können sich Freiberufler allerdings freiwillig versichern lassen. Berufsgenossenschaften bieten den Vorteil, dass bei hohen Leistungen nur kleine Beiträge gefordert werden. Berufsgenossenschaften nehmen nämlich nur so viel ein, dass sie gerade ihre Einnahmen decken können. Überschüsse werden nicht erzielt.
Für welche Versicherung sollte man sich entscheiden?
Ob Freiberufler sich für eine berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung oder private Unfallversicherungen entscheiden sollte, bleibt offen. Klar ist nur, dass private Unfallversicherungen wesentlich höhere Leistungen bieten, dafür aber auch genau so hohe Beiträge erheben. Berufsgenossenschaftliche Versicherungen bieten zwar die grundsätzlichen Leistungen, erheben dafür aber nur geringe Beiträge. Sinnvoll könnte es sein, die Grundbedürfnisse kostengünstig mit der berufsgenossenschaftlichen Versicherung zu decken und einen höheren Schutz durch eine private Zusatzversicherung zu erwirken.


