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Private Krankenversicherung für Studenten: Vor- und Nachteile im Vergleich

Published by Redaktion | Filed under Studenten

Die private Krankenversicherung ist in Deutschland als Luxusgut angesehen, was wahrscheinlich auch daran liegt, dass nur etwa 15 % der Bevölkerung von ihr Gebrauch machen. Ein Student gehört aber einer derjenigen Bevölkerungsgruppen an, die von der privaten Krankenversicherung Gebrauch machen kann, wenn er über 25 ist und sich selbst versichern muss oder aber mehr als 400 EUR im Monat verdient und deshalb aus der Familienversicherung ausscheidet. Doch was sind die Vor- und Nachteile der privaten Versicherung für Studenten?

Die Nachteile der privaten Versicherung für Studenten

Leider gibt es hier ein paar negative Aspekte. So muss beispielsweise jeder in einer Familie, der eine private Krankenversicherung hat, einen einzelnen Monatsbeitrag bezahlen. Sollte man eine längere und ausgiebige Krankenvorgeschichte haben, kann es dazu kommen, dass der Beitrag erhöht wird oder man einfach gar nicht aufgenommen wird. Wenn man wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung will, geht das nur, wenn sich etwas beim Beschäftigungsstatus tut. Wenn man etwas länger krank ist oder in Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaub geht, muss man trotzdem weiterhin die Beiträge zahlen. Zudem hat man eine gewisse Selbstbeteiligung, die man zuerst selbst bezahlen muss und dann erst wieder von der Versicherung zurückverlangen kann. Jedoch gibt es auch eine Menge Vorteile.

Die Vorteile der privaten Versicherung für Studenten

Es ergeben sich viele Vorteile, von denen die wichtigsten aufgeführt werden. So hat man einen höheren Status und wird schneller behandelt. Man kann die Beitragshöhe selbst bestimmen durch eine eigene Tarifauswahl. Je gesünder man lebt und ist, desto niedriger ist der Beitrag. Man hat außerdem ein breiteres Spektrum an Leistungen und kann seine Krankenversicherung an sich anpassen. Zudem hat man bei der Arztwahl freie Hand und kann sogar zu Heilpraktikern gehen. Für Medikamente gibt es außerdem keine Zuzahlungspflicht. Wenn man ins Krankenhaus muss, hat man den Anspruch auf ein Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. Zudem übernimmt die Krankenversicherung bei Zahnersatz die Kosten und es gibt eine Rückerstattung bei einigen Tarifen, wenn man nicht zum Arzt gehen musste.

November 8th, 2011

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