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Krankenversicherungen helfen Rauchern - Zuschüsse für Nichtraucher-Therapien

Published by Redaktion | Filed under Krankenversicherung

Nikotin kann Krankheiten verursachen und sogar tödlich sein, das ist allgemein bekannt. Trotzdem gibt es in Deutschland ca. 16,7 Millionen Raucher. Doch spätestens seit der Einführung des Nichtraucherschutzes, der dafür sorgt, dass zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden darf, gehen die Zahlen leicht zurück.

Doch wie wird ein Raucher zum Nicht-Raucher und besiegt seine Sucht? “Hör doch einfach damit auf!” - Solche Aussagen hören Raucher oft. Doch so einfach ist es nicht. Besonders der körperliche Entzug ist für Menschen, die über Jahre rauchen und dabei eine Schachtel Zigaretten oder gar mehr am Tag zu sich nehmen, das schwierigste. Hinzu kommt, dass nicht nur Rauchen auf Dauer teuer wird, auch der Entzug ist mit teilweise enormen Kosten verbunden.

Viele Krankenversicherungen helfen bei dem Vorhaben rauchfrei zu werden. Arbeitnehmer beispielsweise können einen pauschalen Zuschuss bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von 145,00 Euro für eine Entwöhnungs-Therapie beantragen. Manche Krankenversicherungen erstatten sogar bis zu 80% und auch 100% der Therapiekosten zurück. Dabei ist die Art, also ob es sich beispielsweise um eine Hypnose-, Akupunktur- oder Lasertherapie handelt ausschlaggebend. Nur wenn es sich um eine anerkannte Methode handelt, kann der Kostenzuschuss bei den Krankenversicherungen beantragt werden. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten darüber hinaus zusätzliche Programme an, bei denen den Patienten über einen Zeitraum von ungefähr zwei Monaten per E-Mail, Brief und in einem exklusiven Forum mit Gleichgesinnten, beigestanden wird.

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) besagt mit dem § 20, Abs.1, dass Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, die den Qualitätsstandards entsprechen, also auch für die Raucherentwöhnung, von den Krankenversicherungen finanziell unterstützt werden müssen. Bei einigen Krankenversicherungen ist es allerdings wichtig, den Antrag auf Kostenübernahme vor dem Beginn der Behandlung zu stellen. Im Nachhinein, bei bereits begonnener Therapie, kann die Krankenversicherung den Antrag ablehnen, wenn der gewählte Kurs nicht anerkannt ist oder nicht den Standards entspricht.

Wichtig ist ebenso, dass die Krankenversicherungen nur einmal im Jahr einen Kostenzuschuss bewilligen. Wer sich dazu entschlossen hat, mit dem Rauchen aufzuhören sollte auch den Willen dazu haben und sich nicht abbringen lassen. Sonst kann der Versuch in ein neues Leben ohne Zigaretten zu starten, mit wirklich hohen Kosten verbunden sein.

Sollte man mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht zufrieden sein, kann ein Wechsel in ein Privatversicherung Abhilfe schaffen (Infos über Wechsel in die PKV auf Krankenversicherung-Vergleich.de). Der Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt darin, dass man die Leistungen über die Tarife selbst bestimmen kann und somit auf Wunsch mehr Unterstützung bei der Abgewöhnung des Rauchens bekommen kann.

Bevor man jedoch voreilig einen Wechsel in Angriff nimmt, ist es sehr ratsam die verschiedenen Anbieter auf Leistungen und Kosten zu vergleichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich der Versicherungswechsel auch wirklich lohnt und zielführend ist.

Januar 10th, 2012

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