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Krankenversicherung: Pflicht für Ausländer in Deutschland?

Published by Redaktion | Filed under Krankenversicherung

Wer sich als Ausländer in Deutschland für längere oder kürzere Zeit niederlassen möchte, sollte sich mit neben vielen anderen Dingen insbesondere auch mit dem Thema Krankenversicherung befassen. Denn es ist schneller etwas passiert als man denkt. Und wenn man nicht richtig versichert ist, kann dies schnell einmal teuer werden.

Im Grunde ist in Deutschland jeder Ausländer zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, wer vorübergehend und dauerhaft in Deutschland lebt und für den Aufenthalt ein Visum benötigt. Diesbezüglich bieten die Krankenkassen in Deutschland unterschiedliche Modelle und Tarife für eine Krankenversicherung für Ausländer an. Ganz nach den Kriterien, was man alles versichern will und wie lange der Aufenthalt dauert. Allgemein gelten für ausländische Aufenthalter in Deutschland bei den Krankenversicherungen sozialrechtliche Bestimmungen. Diese wurden vom Bundestag verabschiedet und sind Aus- wie Inländer bindend. Wer für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, erhält dies nur, wenn die Personen eine gültige Krankenversicherung vorweisen kann.

Beim Abschluss einer Versicherung für Ausländer in Deutschland ist unbedingt darauf zu achten, dass sie dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entspricht. Die Grundversicherung deckt unter anderem die gesamte zahnärztliche Behandlung sowie die ambulante ärztliche Behandlung. Unter die Grundversicherung fallen auch sämtliche Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel sowie ein stationärer Aufenthalt mit entsprechender Behandlung.

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt und einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, ist pflichtversichert und somit auch krankenversichert. Hält sich ein ausländischer Aufenthalter in Deutschland auf und geht keiner Arbeit nach, so hat er die Möglichkeit, eine Krankenversicherung abzuschließen. Neben der Grundversicherung kann man auch Zusatzversicherungen abschließen. Diese decken beispielsweise den Krankentransport ins Heimatland oder den Rücktransport ins Geburtsland im Todesfall.

Dezember 28th, 2010

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