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Die Risikoprüfung der privaten Krankenvesicherung
Published by Redaktion | Filed under Krankenversicherung
Wer die Aufnahme in eine private Krankenversicherung beantragt, muss sich einer Risikoprüfung unterziehen. Schwerpunkt dieser Risikoprüfung ist der Gesundheitszustand des Antragstellers, allerdings wird – insbesondere bei Selbständigen – auch eine Prüfung der Bonität vorgenommen. Letzterer beschränkt sich allerdings auf die bei vielen Vertragsabschlüssen übliche Anfrage bei der Schufa.
Die Prüfung gesundheitlicher Risiken basiert im Wesentlichen auf den vom Antragsteller selbst gemachten Angaben. Gefragt wird regelmäßig nach Vorerkrankungen, Operationen sowie Medikamenteneinnahme. Aber auch allgemeine Merkmale wie der Wohnort, der Familienstand und der ausgeübte Beruf sind Bestandteile des individuellen Risikoprofils. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zur Krankengeschichte sind unbedingt erforderlich, da andernfalls der Versicherer nachträglich vom Vertrag zurück treten oder einen Risikozuschlag fordern kann. Im Ernstfall droht daher im Fall falscher Angaben der Verlust des Versicherungsschutzes. Wer sich in ärztlicher Behandlung befindet wird darüber hinaus aufgefordert, entweder selbst Atteste anzufordern oder –was der Normalfall ist- die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit die private Krankenversicherung selbst entsprechende Informationen einholen kann. Eine Risikoprüfung erfolgt nur vor Annahme des Antrags. Spätere Prüfungen sind nicht zulässig, eine Kündigung wegen eines später erhöhten Risikos ist nicht möglich.
Versicherer führen diese Risikoprüfung durch, um Patienten mit hohem Risiko im Vorfeld zu erkennen und den Aufnahmeantrag dementsprechend abzulehnen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen besteht für private Krankenversicherungen kein Kontrahierungszwang. (Eine Ausnahme besteht neuerdings für den so genannten Basistarif, der allerdings in der Regel nur für Kunden attraktiv ist, denen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt ist.) Neben einer Ablehnung des Versicherungsantrags kann der Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung auch einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss bestimmter Leistungen vorschlagen.


