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Absicherung bauvertraglicher Ansprüche: Die Vorteile von Gewährleistungsbürgschaften
Published by Redaktion | Filed under Allgemein
Sollten Mängel während des Bauvorhabens auftreten, bieten Gewährleistungsbürgschaften dem Bauherrn eine finanzielle Absicherung.
Mit einer Bürgschaftsversicherung hat man ausgesorgt
Gesetzlich gilt, dass der Bauherr im Falle von Mängeln während des Bauvorhabens innerhalb einer Gewährleistungsfrist einen Anspruch darauf hat, finanziell abgesichert zu sein. Treten diese Mängel allerdings öfters auf, kann dieser Gewährleistungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden, was auf die Illiquidität des Bauunternehmens zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang hilft nur eine Gewährleistungsbürgschaft. Diese erhält man durch die Inanspruchnahme einer Bürgschaftsversicherung, welche darauf abzielt, dass im Vorhinein bereits ein Teil des Werklohns, der dem Bauunternehmen zusteht, einbehalten wird. Das Bauunternehmen kann auch nicht ohne Weiteres eine Gewährleistung ausschließen.
Auf einige rechtliche Punkte gilt es in diesem Zusammenhang zu achten
Allerdings sollte man wissen, dass es einige rechtliche Dinge gibt, die man beachten muss, um über eine Bürgschaftsversicherung abgesichert zu sein. So muss der Einbehalt im Bauvertrag von Anfang an enthalten sein. Auch ist es wichtig, dass die Formulierung der Klausel, die sich auf den Einbehalt bezieht, klar und eindeutig ist. Bei individuell vereinbarten Bauverträgen gibt es allerdings großen Spielraum in diesem Bezug, etwa durch die Integrierung einer solchen Versicherung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teil des Vertrages sind.
Der Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft durch einige Vorsorgeaktionen vorbeugen
Der Unwirksamkeit bezüglich Gewährleistungsbürgschaften kann ohne Probleme vorgebeugt werden. So sollte man die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Formularverträge gültigen Grenzen einfach einhalten und sich genau über die Gewährleistungsbürgschaft VOB informieren. So geht man kein Risiko ein, dass wegen formeller Fehler ein Rechtsstreit negativ für den Bauherrn ausgeht und behält auch im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens einen Teil des Werklohnes.
Hier gibt es mehr Informationen zur VOB.


